Wintersaison 2021 - 2022
Urlaub in Zeiten mit Covid-19
Wir sind glücklich unsere Gäste wieder bei uns im Hotel Schindler begrüßen zu dürfen.
Da uns aber das COVID-19 Virus noch längere Zeit begleiten wird, haben wir einige nützliche Informationen für Sie zusammengestellt. Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter ist uns ein großes Anliegen, darum setzen wir die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus um und sorgen für einen sicheres Miteinander bei uns m Hotel & Restaurant Schindler.
Aktuell: 2G+ bei der Einreise nach Österreich
Österreich reagiert auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit strengeren Einreisebestimmungen. Ab Montag, 20. Dezember ist für die Einreise ein 2-G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich muss ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung vorliegen, andernfalls ist die Einreise zwar möglich, aber eine Quarantäne anzutreten, die durch ein negatives Testergebnis beendet wird. Ausnahmen gelten u. a. für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sowie für Kinder unter 12 Jahren. Hier lest ihr alle Details zu den neuen Einreiseregeln.
So funktioniert 2-G in Österreich
Es gilt die sogenannte 2-G-Regel („geimpft oder genesen“) sowie eine FFP2-Maskenpflicht in vielen Bereichen. Im Detail:
2-G („geimpft oder genesen“) gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, auf Adventmärkten oder bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur)
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Bereiche in geschlossenen Räumen inklusive Seilbahnen. In der Gastronomie ist die FFP2-Maske auf dem Weg zu und von den Sitzplätzen zu tragen, in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Innenräumen.
In der Gastronomie ist um 23 Uhr Sperrstunde (Ausnahme: Silvester). Nachtgastronomie und Après-Ski sind vorerst nicht möglich.
Die Gültigkeit der Impfzertifikate beträgt 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung. (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung bzw. der Booster-Impfung als vollständig geimpft.) Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
Aktuell: Regelungen für Kinder
Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. (Ausnahme Wien: Hier gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.)
Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene schulpflichtige Kinder gibt es die Möglichkeit, sich mit dem sogenannten „Holiday-Ninja-Pass“ dem 2-G-Status gleichzustellen.
Aus 3G wird 2G! - Wichtige Information
Wir zählen schon die Tage bis wir Sie bei uns im Hotel Schindler begrüßen dürfen und hoffen, Ihnen ergeht es genauso. Bei all der Vorfreude auf den immer näherkommenden Winterurlaub kann es schnell passieren, dass bei der Urlaubsvorbereitung einiges in Vergessenheit gerät.
Aus diesem Grund senden wir Ihnen mit dieser Mail die wichtigsten Informationen, die Sie für Ihren Aufenthalt in Österreich und St. Anton benötigen:
Aufgrund der aktuellen COVID-Verordnungen des Bundes ist der Zutritt für die Hotellerie, Gastronomie und anderen Freizeitaktivitäten (wie Skilifte) nur mit einem gültigen 2G-Nachweis* möglich.
*Das bedeutet, dass man entweder vollständig geimpft oder genesen ist. Die genauen Richtlinien des Bundes lauten wie folgt:
2G-Nachweis – IMPFUNG
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
Gültig sind Impfungen mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2, wenn man bereits die 2. Dosis bzw. 3. Dosis erhalten hat. Dieser Impfnachweis ist dann für 9 Monate ab der letzten Impfung gültig.
Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen (Johnson & Johnson) verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.
2G-Nachweis – GENESEN
Personen, die sich mit dem Virus infiziert haben, können sich mit einer ärztlichen Bestätigung, die für 6 Monate ab Genesung der Coronainfektion gültig ist, mit dem grünen Pass ausweisen. Die Covid-Infektion muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
Ein ausführliches Statement des Bundes zu den aktuellen Coronamaßnahmen finden Sie unter
www.sozialministerium.at
** Die 2G-Regel tritt für alle Personen ab 12 Jahren in Kraft, die nicht mehr schulpflichtig sind. Bei schulpflichtigen Kindern (bis inkl. 14 Jahren gilt auch ein negativer PCR-Test als Nachweis!) **
Kostenfreie Stornierungen sind nur dann möglich, wenn unsere Gäste aufgrund von Lockdowns oder der Erkrankung von COVID nicht anreisen können bzw. dürfen. Da eine Anreise mit der Impfung oder dem Genesenennachweis möglich ist, ist eine Stornierung aufgrund der 2G-Regel nicht kostenlos.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen dennoch, dass wir Sie bald persönlich bei uns im Hotel Schindler begrüßen dürfen.
Sollten Sie noch Fragen zur aktuellen Coronalage haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Familie Fahrner
Unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beim Frühstück / im Restaurant / im Bar-Bereich
Rezeption & Bezahlen
Unsere gemeinsamen Regeln:
Tipp für Verhaltensvorgaben
Alle Detaillierten Informationen finden Sie unter www.wko.at
Häufig gestellte Fragen vor Ihrem Urlaub
Was passiert, wenn ein enger Familienangehöriger an Covid-19 erkrankt und ich nicht anreisen kann/möchte?
Im Falle von Erkrankungen Verwandter kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseversicherung, da diese im Rahmen einer Stornoversicherung im Regelfall gedeckt ist. Sofern keine Reiseversicherung abgeschlossen wurde ist eine Umbuchung des Aufenthaltes nach Absprache mit dem Hotel möglich.
Was passiert, wenn das Hotel oder die Region während meines Aufenthaltes unter Quarantäne gestellt wird?
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Daher wurde ein Maßnahmenplan gemäß Vorgaben seitens der WHO und auch der einzelnen Länder entwickelt. Hierzu zählt auch die Isolation erkrankter Personen vor Ort im Hotel. Sollte der Ernstfall eintreten, steht Ihr gebuchtes Zimmer zur Isolation zur Verfügung.
In meinem Heimatland existiert ein Ausreiseverbot, im Ankunftsland aber nicht. Kann ich kostenfrei stornieren?
Sofern eine Anreise in die Urlaubsdestination unmöglich ist, ist eine Umbuchung des Aufenthaltes bzw. Umbuchung der geleisteten Anzahlung für einen weiteren Aufenthalt bei uns Im Hotel Schindler möglich.
Die Grenzen sind zwar offiziell nicht geöffnet, aber kann ich trotzdem buchen, wenn ich es riskiere und versuche über die Grenzen zu kommen?
Es ist uns als Unternehmen sehr wichtig, die Vorgaben und Richtlinien der einzelnen Länder einzuhalten. Wir verweigern Ihnen die Buchung nicht, jedoch legen wir Ihnen sehr ans Herz, den Aufenthalt auf einen Zeitraum zu verschieben, wo die Grenzüberschreitung erlaubt ist.
Was passiert, wenn ich ausserhalb der kostenfreien Stornierungsfrist an Covid-19 erkranke?
Im Falle von Erkrankungen kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseversicherung, da diese im Rahmen einer Stornoversicherung im Regelfall gedeckt ist. Sofern keine Reiseversicherung abgeschlossen wurde ist eine Umbuchung des Aufenthaltes nach Absprach mit dem Hotel möglich.
Ich möchte kostenfrei stornieren, da mein Partner, mit dem ich bei Ihnen gebucht habe ein Risikopatient ist.
Im Falle von Erkrankungen oder ärztlicher Bescheinigung kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseversicherung, da diese im Rahmen einer Stornoversicherung im Regelfall gedeckt ist.
Wann wird meine Anzahlung vom Hotelbetrieb retourniert oder gutgeschrieben?
Wir bitten besonders in dieser schweren Zeit um Ihr Verständnis, dass man mit Verzögerungen bei Rücküberweisungen rechnen muss. Als Alternative haben Sie natürlich auch die Möglichkeit die geleistete Anzahlung für einen weiteren Aufenthalt bei uns zu verwenden
Kann ich kostenlos stornieren, wenn eine zweite Welle ausbricht und wir wieder Ausgangsbeschränkungen/Lock Down haben?
Sollte eine Buchung Im Falle eines Lock Downs für Österreich nicht stattfinden können, werden selbstverständlich alle Kosten (Anzahlung…) zurückerstattet/bzw. auf Wunsch verschoben. Dies gilt nur bei einer Behördlichen Anordnung vom Staat Österreich.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir wünschen Ihne jetzt schon einen erholsamen und vor allem sicheren Urlaub.
Gerne würden wir Sie als Gast bei uns im Hotel & Restaurant Schindler begrüßen.
Auf ein schönes und sicheres und Miteinander in Zeiten wie diesen.
Ihre Familie Fahrner
mit dem Schindler Team